BID - ein vornehmlich in den USA und Kanada entwickeltes und erfolgreich
umgesetztes Konzept.
Grundeigentümer und Gewerbetreibende engagieren sich gemeinsam mit Vertretern
der lokalen Verwaltung für Maßnahmen, die der Erhaltung und Stärkung
innerstädtischer Standorte und ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten
dienen.
Der Grundgedanke ist, dass sämtliche Grundeigentümer eines räumlichen
begrenzten Gebietes zur Finanzierung der beschlossenen Aktivitäten
herangezogen werden. Deshalb muß das Konzept die Zustimmung einer
möglichst breiten Mehrheit der betroffenen Grundeigentümer und
Gewerbetreibenden finden.
Dazu hat die Hamburger Bürgerschaft am 28. Dezember 2004- als erstes
Bundesland - das "Gesetz zur Stärkung
der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren" verabschiedet.
Mit diesem Gesetz ist es erstmalig möglich, alle Nutznießer von Investionen
und Projekten per Rechtsverordnung einzubeziehen und damit beschlossene
Maßnahmen für alle bezahlbar zu machen.
Das Gesetz sieht vor, dass mindestens 15% der Grundeigentümer mit ihrer
Unterschrift der Errichtung eines BID zustimmen müssen und weniger
als ein Drittel der Betroffenen dagegen sein dürfen.
Mehr Infos über BIDs finden Sie in unserem Info-Flyer.